RECHTSANWALT BIELEFELD |
DR. WEND & PARTNER GbR ANWALTS- NOTAR- STEUERBERATER - SOZIETÄT |
Baumaßnahme im Ausland: Unser Steuerberater steuert das. Als Fachberater für Internationales Steuerrecht. |
© PETRINGcreativ |
Rechtsanwalt Notar Bielefeld. |
Rechtsanwalt Bielefeld. |
Dipl.-Finanzwirtin Steuerberaterin Bielefeld. |
Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht Bielefeld. |
Steuerberater Fachberater für Internationales Steuerrecht Bitterfeld. |
Steuerberater und Rechtsanwälte in Bielefeld und Bitterfeld. |
In Bitterfeld und Bielefeld praktiziert einer der ersten deutschen Fachberater für Internationales Steuerrecht. Im September 2008 verlieh die Steuerberaterkammer den neuen amtlichen Qualifikationsnachweis an Uwe Echterdiek aus der Anwalts-, Notar- und Steuerberater - Sozietät Dr. Wend & Partner GbR. Immer kompliziertere Fallstricke im Steuerdschungel machen es dem kleinen Steuerzahler wie auch dem Unternehmer zunehmend schwerer. "Das gilt erst recht bei grenzüberschreitendem Leistungsaustausch, Unterneh- mensverlagerung, Baumaßnahmen im Ausland oder anderen Gestaltungsfragen mit Auslandsberührung", meint der nun auch amtlich zertifizierte Spezialist, der seit über 15 Jahren in seinen Büros in Bitterfeld und Bielefeld einen ständig wachsenden Beratungsbedarf hilfesuchender Mandanten gerade bei internationaler Steuerplanung feststellt. |
Baumaßnahmen im Ausland können wie auch Montageleistungen im Ausland Steuerpflichten auslösen. Diese Erkenntnis
verlangt zur weitestgehenden Vermeidung von unerwünschten steuerlichen
Behandlungen (wie etwa auch Doppelbesteuerungen) kluge steuerliche Vorsorge und Beratung durch einen versierten Steuerberater und Fachberater für Internationales Steuerrecht. Durch rechtzeitige Planung und weitsichtige Beratung können sichere Gestaltungen
realisiert werden, die ungeschickte oder unglückliche Sachverhalte ungewollter
Steuerauslöung vermeiden oder entschärfen helfen. Dabei gibt es durchaus auch
Fallgestaltungen, bei denen die Baumaßnahme in gewollter Steueroptimierung bewusst auf die steuerliche Begründung einer ausländischen
Betriebsstätte abzielt. |